Für Interessierte (Neu-)Rentner*innen


Sie gehen bald in Rente und suchen eine sinnstiftende und gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe?

 

Sie möchten neue Kontakte knüpfen und in ein tragfähiges soziales Netzwerk eingebunden sein?

 

Sie möchten Ihre finanzielle Situation im Ruhestand aufbessern?

 

In unserem Projekt AVAiR (Aktiv Vernetzt - Abgesichert im Ruhestand) begleiten wir Sie bei diesem Übergang und suchen gemeinsam mit Ihnen individuelle und sinnhafte Ansätze zur Lebensgestaltung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung eigener Ideen, geben Raum zur Vernetzung mit Gleichgesinnten und befördern einen finanziell abgesicherten Ruhestand durch die Vermittlung an Netzwerkpartner.

 

Besuchen Sie unsere aktuellen Veranstaltungen oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. 

 

Nähere Informationen erhalten Sie per: [email protected] oder unter 089 4524207-18

 

Ihr AVAiR-Team

Claudia Lederer & Petra Pelizäus                              


Seit Herbst 2023 finden offene Treffen "Durchstarten im Ruhestand" für alle Neuinteressierten der Babyboomer-Generation statt. Nachdem die Erstveranstaltungen sowie die aufbauende Fortsetzungsveranstaltungen regen Anklang fanden, hat sich bereits ein aktiver Kreis geformt. Ein AVAiR-Stammtisch wurde ins Leben gerufen. Weiter haben sich aus neuen Ideen mehrere Interessensgruppen gefunden, wie z. B. der Kartl-Abend, die Nähwerkstatt und die Wandergruppe. 

 

 


Das Familienzentrum ist offen für alle Menschen

Dompfaffweg 10  

81827 München

T 089/4524 207-0

[email protected]

www.familienzentrum.com

Familienzentrum Trudering

Sozialbank

Spendenkonto:

 Empfänger: Miteinander Trudering e.V.

 BIC: BFSWDE33XXX

 IBAN: DE51 3702 0500 0007 8146 01

Das Familienzentrum wird gefördert von

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Zur besseren Lesbarkeit werden auf dieser Website personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Teilnehmer" statt "Teilnehmer*innen" oder "Teilnehmer und Teilnehmerinnen". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.